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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen muss man bei vielen Verträgen beachten

Mit fast jedem Vertrag werden Kündigungsfristen vereinbart. Das gilt im Arbeitsverhältnis ebenso wie beispielsweise bei Handy- oder Versicherungsverträgen.

Die meisten Verträge werden für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, oft mit automatischer monatlicher oder jährlicher Verlängerung. Wer einen Vertrag beenden will, kann ihn kündigen, muss dabei aber in der Regel Kündigungsfristen beachten.

Für diese Fristen gibt es keine generellen Regeln, sie können vielmehr individuell vereinbart werden. Allerdings dürfen die auch nicht unverhältnismäßig sein. Klassische Beispiele für Geschäftsbeziehungen, bei denen man Kündigungsfristen beachten muss, sind Handyverträge oder Versicherungen.

Beispiel Handy: Die Verträge werden in der Regel für mindestens 24 Monate geschlossen. Will der Kunde nach Ablauf dieser zwei Jahre den Anbieter wechseln oder den Vertrag aus einem anderen Grund nicht fortsetzen, kann er ihn unter Einhaltung der Kündigungsfrist einseitig auflösen. Im Falle des Handyvertrags muss die Kündigung vielfach bis drei Monate vor dem Ablauf beim Mobilfunkbetreiber eingehen, um wie gewünscht wirksam zu werden.

Auch für Versicherungen gibt es Kündigungsfristen. Das gilt in der Kfz-Versicherung, wo die Frist üblicherweise einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres beträgt, ebenso wie bei der Krankenversicherung oder anderen Policen.

Wurden feste Kündigungsfristen vereinbart und /oder sind sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen bzw. den Versicherungsbedingungen zu finden, dann gelten sie auch. Der Kunde kann also nicht argumentieren, er habe die Fristen nicht gekannt oder sie schlicht vergessen. In diesen und anderen Fällen wird die Kündigung nicht wirksam – zumindest nicht sofort. Denn wird ein Vertrag zu spät gekündigt (also zum Beispiel erst im Mai, obwohl die Kündigung bereits im April hätte eingehen müssen), läuft der Vertrag bis zum nächsten Kündigungstermin weiter. Bei einer jährlichen Verlängerung würde das in diesem Fall eine Fortsetzung bis zum April des Folgejahres bedeuten.

Während Kündigungsfristen manchen Kunden in den genannten Beispielen als lästiges Übel erscheinen, bieten sie im Arbeitsleben ein großes Stück Sicherheit. Angestellte absolvieren bei einem neuen Arbeitgeber in der Regel eine gewisse Probezeit. Während dieser Phase des gegenseitigen Kennenlernens sind Kündigungen praktisch jederzeit möglich. Nach dem Ende der Probezeit jedoch gelten Kündigungsfristen, die mit zunehmender Betriebszugehörigkeit immer länger werden. So können die Mitarbeiter sicher sein, dass sie nicht von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren.

gesetzliche Kündigungsfristen 1&1 DSL

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