gesetzliche Kündigungsfristen
Gesetzliche Kündigungsfristen sind fest vorgegeben
Die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages sind fest, in der freien Wirtschaft sind sie verhandelbar und im Vertrag festgeschrieben.
Gesetzliche Kündigungsfristen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sollen Arbeitgeber und Arbeitgeber die Möglichkeit geben, sich neu orientieren zu können. Wenn sie in der freien Wirtschaft arbeiten, schätzen sie sich vielleicht glücklich. Hier und da ist es immer noch möglich, die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zu verhandeln und auch im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag bei Behörden oder sonstige gebundenen Arbeitgeber richten sich streng nach den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wichtig hier, als Arbeitnehmer können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats kündigen. Der Arbeitgeber muss sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an den gesetzlichen Kündigungsfristen orientieren. Die Fristen variieren zwischen einem Monat für Zugehörigkeit von zwei Jahren, für mehr als zwanzig Jahre im Betrieb, eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag von sieben Monaten. Jeweils immer zum Ende eines Kalendermonats. Aber mit der Bedingung, dass die Arbeitszeiten nur für Betriebszugehörigkeiten nach dem 25. Lebensjahr angerechnet werden.
Bei den Arbeitgeberfristen handelt es sich um Mindestkündigungsfristen. Die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich einzuhalten und dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Andere Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages gelten für Probezeiten, für Aushilfen, und in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeiter kann die Mindestkündigungsfrist auf vier Wochen reduziert werden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen wurden auch unter Druck der Gewerkschaften begründet. Die Arbeitnehmervertretungen wollten eine Möglichkeit schaffen, um dem Arbeitnehmer einen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu ermöglichen, den Arbeitgebern einen entsprechenden Ersatz zu finden. Vielen Arbeitgeber ist es aber trotzdem ein Dorn im Auge, einen gekündigten Mitarbeiter noch in ihrem Unternehmen zu beschäftigen. Dem Arbeitnehmer auf der anderen Seite natürlich auch. Er weiß, dass er nur noch ein paar Wochen im Betrieb ist, muss sich unter Umständen Hohn und Spott oder gar Mitleid von Kollegen anhören. Trotzdem sind gesetzliche Kündigungsfristen eine sinnvolle Vorgabe durch das Arbeitsrecht. Sie helfen beiden Seiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Denken sie an die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn sie wieder einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Informieren sie sich darüber.
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